Der Freundeskreis dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO. Für Spenden und Mitgliedsbeiträge ab 100,00 € können wir die sog. Zuwendungsbestätigungen (§ 50 Abs. 1 EStDV) ausstellen, die dann bei der Steuererklärung abgesetzt werden können. Spenden und Beiträge bis 100,00 € können durch den Kontoauszug geltend gemacht werden.

 

 

Unser Vorstands-Team bis 2021


Heiner Lüschen (Kassenwart | MV)

 

  • Jahrgang 1952
  • Abi 1970
  • bis 2018 Lehrer am Maxe
  • verheiratet, 1 erwachsenene Tochter

Beate Cordes

 

Informationen folgen.


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