Der Freundeskreis dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO. Für Spenden und Mitgliedsbeiträge ab 100,00 € können wir die sog. Zuwendungsbestätigungen (§ 50 Abs. 1 EStDV) ausstellen, die dann bei der Steuererklärung abgesetzt werden können. Spenden und Beiträge bis 100,00 € können durch den Kontoauszug geltend gemacht werden.

 

 

Medienberichte über Ihren Freundeskreis


Delmenhorster Kreisblatt vom 25.02.2015

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Delmenhorster Kreisblatt vom 12.02.2015

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Informationen über unsere Anschaffungen erhalten Sie hier.


Delmenhorster Kreisblatt vom 09.12.2014

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"Mit viel Schwung für eine moderne Bibliothek am Maxe"

Hier können Sie den Artikel vom Delmenhorster Kurier lesen. (09.12.2014)


"Schüler ziehen für Bibliothek die Laufschuhe an

 Max-Planck-Gymnasiasten erlaufen 16 000 Euro – Klasse 7b erreicht bestes Ergebnis"

Hier können Sie den Artikel auf NWZonline lesen. (09.12.2014)


Delmenhorster Kreisblatt vom 17.10.2014

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Delmenhorster Kreisblatt vom 29.07.2014

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