Hier anklicken und sehen, wie´s geht.
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Der Freundeskreis dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO. Für Spenden und Mitgliedsbeiträge ab 100,00 € können wir die sog. Zuwendungsbestätigungen (§ 50 Abs. 1 EStDV) ausstellen, die dann bei der Steuererklärung abgesetzt werden können. Spenden und Beiträge bis 100,00 € können durch den Kontoauszug geltend gemacht werden.

 

 

Warum soll ich Mitglied werden ?


 

  • ...weil Sie möchten, dass Ihr Kind auf eine Schule geht, die gut ausgestattet ist.
  • ...weil Sie wissen, dass von der Stadt nie genug Geld zur Verfügung gestellt wird, um alle (auch dringend notwendige) Anschaffungen zu tätigen.
  • ...weil Sie gelesen/gehört haben, was der Freundeskreis schon alles für unsere Schule getan hat. (Schauen Sie doch mal unter "Leistungen" nach !)
  • ...weil Sie zu einem Kreis vieler engagierter Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen gehören möchten.
  • ...weil Sie 3,-€ im Monat übrig haben, mit denen viel erreicht werden kann.

 

 

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es !

(Erich Kästner)