Der Freundeskreis dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO. Für Spenden und Mitgliedsbeiträge ab 100,00 € können wir die sog. Zuwendungsbestätigungen (§ 50 Abs. 1 EStDV) ausstellen, die dann bei der Steuererklärung abgesetzt werden können. Spenden und Beiträge bis 100,00 € können durch den Kontoauszug geltend gemacht werden.

 

Vorstand des Freundeskreises:

(alphabetisch)

Beate Cordes
Dr. Christopher Dölle

Hr. Ehlers

Heiner Lüschen (Kassenwart)

Frank Siemens

Hier die Beantwortung der Fragen für unsere Schülerinnen und Schüler:

Hinweis: mit Anschaffungen "vom letzten Jahr" ist das Jahr 2014 gemeint. Anschaffungen in  "diesem Jahr" sind von 2015.